Überweisungen an die Finanzbehörden – Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“
Oktober 2025
Aufgrund neuer EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr, gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Finanzamt Kaufbeuren.
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