Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Für gewerbliche Unternehmer wie für Freiberufler ist der Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-, Ausgaben-Rechnung das wichtigste Zahlendokument.

Der Jahresabschluss ist dem Finanzamt vorzulegen. Häufig verlangen auch Kreditinstitute und das Handelsregister die Offenlegung. Keiner dieser Adressaten mit jeweils unterschiedlichen Interessen sollte falsche Schlussfolgerungen aus dem Jahresabschluss ziehen. Aufgrund der Vielzahl an Jahresabschlüssen bzw. die Einreichung dieser bei unterschiedlichen Institutionen bieten wir Ihnen wie nachfolgend an:

  • Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) für Unternehmen aller Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
  • Jahresabschlüsse für die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger beschränkt auf das notwendigste.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erläuterungsberichte
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenabschlüsse und Abschlüsse für interne Zwecke
  • Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
  • Planbilanzen

Sowohl für den betrieblichen, als auch für den privaten Bereich ist es verpflichtend unterschiedliche Steuererklärungen einzureichen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne. Eine kleine Auswahl der von uns angebotenen Leistungen:

  • Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen
  • Einkommensteuererklärungen
  • Anträge auf Eigenheimzulage
  • Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
  • Einheitsbewertung des Grundvermögens
  • alle sonstigen im Zusammenhang mit Steuern zu erstellende Erklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden

Für Unternehmen die im benachbarten EU-Ausland (Österreich) tätig sind bieten wir folgende Leistungen an:

  • Einreichung Umsatzsteuererklärungen für Österreich über einen uns bekannten Steuerberater in Österreich
  • Hilfeleistung bei der Erstellung von Vorsteuererstattungsanträgen in Österreich