Neue Spendenbescheinigungen
Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.11.2013 wurden neue verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Damit wurden die Muster vom 30.08.2012 ersetzt. Diese können noch in einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2013 verwendet werden. Die verbindlichen Muster für Spendenbescheinigungen sind im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Gemeinnützige Organisationen können diesen Service ab dem 17.9.2012 nutzen und dort direkt im Portal Bescheinigungen für ihre Spender erstellen.
Hintergrund: Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Das Anwendungsschreiben zur Verwendung der amtlichen Muster sowie die amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind nun umfassend überarbeitet worden. Die amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen stehen als ausfüllbare Formulare im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.
Unter „Formularsuche“ geben Sie den Begriff „Spenden“ ein und wählen dann das:
-> Formular 010 – Bestätigung über Geldzuwendung… – Blankoformular
bzw.
-> Formular 015 – Bestätigung über Sachzuwendung… – Blankoformular
aus.
Weiters führt das BMF u.a. aus: Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder die verbindlichen Muster für Spendenbescheinigungen grundlegend überarbeitet. So soll sichergestellt werden, dass bundesweit einheitliche Angaben erbeten werden. Das schafft Sicherheit bei den gemeinnützigen Organisationen und den Spendern und erleichtert allen Beteiligten die Bewältigung der bürokratischen Erfordernisse. Davon profitieren insbesondere kleinere Vereine und ihre Förderer. Die verbindlichen Muster für Spendenbescheinigungen sind im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Gemeinnützige Organisationen können diesen Service ab dem 17. September nutzen und dort direkt im Portal Bescheinigungen für ihre Spender erstellen. Die fertige Spendenbescheinigung muss dann nur noch mit der Unterschrift des Vertreters der gemeinnützigen Organisation versehen und dem Spender übermittelt werden.
Hinweis: Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.11.2013 wurden neue verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Damit wurden die Muster vom 30.08.2012 ersetzt. Diese können noch in einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2013 verwendet werden. Weitere Hinweise zum Ausfüllen der aktuellen Spendenbescheinigung ergeben sich aus einem neuen BMF-Schreiben v. 30.8.2012, das auf der Interseite des BMF zur Ansicht und zum Download zur Verfügung steht.
Quelle: BMF online