Wirtschafts-Identifikationsnummer
März 2026
Um wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit Ende des Jahres 2024 schrittweise mit der Vergabe der W-IdNr. begonnen.
Falls für Ihre Tätigkeit bereits eine W-IdNr. vergeben wurde, haben Sie in den letzten Wochen bereits Post von uns bekommen.
Dabei ist zu beachten:
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG besteht die Pflicht, im Impressum einer geschäftsmäßigen Website oder eines anderen digitalen Dienstes die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die W-IdNr. anzugeben.
Besitzt ein wirtschaftlich Tätiger keine USt-IdNr., betreibt aber eine geschäftsmäßige Website oder einen anderen digitalen Dienst, so muss er stattdessen seine W-IdNr. im Impressum bereithalten.
Umfangreiche Informationen rund um die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten Sie darüber hinaus auf folgenden Internetseiten:
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne.
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